Rehabilitationsklinik Saulgau
Fachklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie (BGSW)
 
 
 
 

KOSTENÜBERNAHME

Alles gut geregelt

Ihre Krankenkasse – gesetzlich oder privat – oder Ihre Renten- bzw. Unfallversicherung erteilt eine Kostenzusage für Ihren Rehabilitationsaufenthalt bzw. für Ihre Anschlussrehabilitation. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Sie selbst übernehmen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort (z. B. Telefon, TV, WLAN etc.).  
Die Rehabilitationsklinik Saulgau ist ein Vertragshaus der Deutschen Rentenversicherung Bund für stationäre Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen. Von den Berufsgenossenschaften sind wir als BGSW-Klinik anerkannt. Von privaten Krankenversicherungen ist die Rehabilitationsklinik Saulgau als „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen behandeln wir selbstverständlich ebenfalls in unserem Hause.   
  
 
Mehr als gut versorgt.  
Individuell behandelt.
  
  
 

Widerspruch bei Ablehnung

 
Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger.   
  
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehabilitationseinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.   
  
 
Für weitere Fragen zu Kostenübernahme und Widerspruchsverfahren:
 
Bettenplanung 
Telefon +49 (0) 7581 500-102  
SG-Bettendisposition@wz-kliniken.de  
  
Bitte teilen Sie keine persönlichen und medizinischen Daten per Email mit! Bitte nehmen Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis. 
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